Karate und Notwehr |
Geschrieben von: Administrator |
Mittwoch, 19. November 2008 um 08:46 Uhr |
Karate dient nur der Selbstverteidigung! Karate soll auch den Charakter des Karatekas bilden, er soll ehrlich, hilfreich und im Sport fair sein! Unsportlichkeit, egal ob tatsächlich (körperlich) oder verbal (mündlich), kann zum Ausschluß ausdem Verein führen! Was ist Notwehr? Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich selbst oder einem anderen abzuwenden. Was ist ein gegenwärtiger Angriff? Jede unmittelbare, bevorstehende, gerade stattfindende oder fortdauernde Verletzung eines Rechtsgutes. Was ist ein Rechtsgut? Rechtsgüter sind z.B.: Leben, Leib, Freiheit, Ehre oder Eigentum. Die Reihenfolge ist in diesem Falle besonders wichtig, denn Leben bzw. die Unversehrtheit des Leibes ist in jedem Fall höher zu bewerten, als eventueller Verlust von Eigentum. Welche Verteidigung ist "erforderlich"? Die Erforderlichkeit bestimmt sich nach Stärke und Gefährlichkeit des Angriffes; grundsätzlich ist das leichteste bzw. das mildeste Mittel zur Abwehr zu wählen. Dies waren Auszüge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Vor Gericht würde der Karateka besonders danach geprüft, da er praktisch als Fachmann für Selbstverteidigung angesehen wird. |